Eine wichtige Säule der betrieblichen Altersvorsorge ist die Portabilität von Versorgungsansprüchen: Mit ihr haben Angestellte seit dem 01.01.2005 bei Stellenwechsel einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Mitnahme von Versorgungsansprüchen aus ihrer bAV. Dies wirft neue Haftungsfragen für den Arbeitgeber auf. Darüber hinaus müssen zukünftig immer mehr Versorgungsträger im Unternehmen integriert werden.
Hierfür hat die DGbAV eine Lösung, die Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken im Unternehmen minimiert:
Die Einrichtung der DGbAV-Clearing-Stelle erlaubt nicht nur die Integration bestehender und zukünftiger Versorgungszusagen. DGbAV-Clearing-Stelle übernimmt darüber hinaus die Verwaltung und Interessenvertretung aller Verträge für den Arbeitgeber.
Somit bietet die DGbAV durch die DGbAV-Clearing-Stelle eine optimierte Lösung an.
DGbAV-Clearing-Stelle. Ein Geschäftsbereich der DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG.
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Arbeitsplatzwechsel ohne Rentenverluste
DGbAV-Clearing-Stelle - Der Zukunft ein Stück voraus
Funktionsgrafik DGbAV-Clearing-Stelle
Vorsprung mit der DGbAV-Clearing-Stelle
Portabilität in der Praxis – Vorteile der DGbAV-Clearing-Stelle
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