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Der Zukunft ein Stück vorausEine wichtige Säule der betrieblichen Altersvorsorge ist die Portabilität von Versorgungsansprüchen: Mit ihr haben Angestellte seit dem 01.01.2005 bei Stellenwechsel einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Mitnahme von Versorgungsansprüchen aus ihrer bAV. Dies wirft neue Haftungsfragen für den Arbeitgeber auf. Darüber hinaus müssen zukünftig immer mehr Versorgungsträger im Unternehmen integriert werden. |